Leerfahrten

abschlepper_1

Leerfahrten am Flughafen Düsseldorf

Sicherlich ist die Parksituation insbesondere an Flughäfen wie in Düsseldorf nicht ganz einfach. Wer falsch parkt, selbst wenn es nur für eine kurze Zeit ist, riskiert abgeschleppt zu werden. In der Regel ist das für den Parksünder mit hohen Kosten verbunden. Doch wie verhält es sich, wenn der Fahrer noch vor der Abschleppmaßnahme erscheint und der Abschleppdienst unverrichteter Dinge mit einem leeren Auto zurückfahren muss? Wer trägt in diesem Fall die Kosten?

Leerfahrten müssen in der Regel bezahlt werden

Wurde der Abschleppdienst gerufen, muss der Fahrzeugführer in der Regel auch die Kosten tragen, die durch das Falschparken entstanden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer noch vor dem Abschleppen am Fahrzeug erscheint und der Abschleppdienst leer zurückfährt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abschleppwagen speziell für das betreffende Fahrzeug geordert wurde.

Gibt es Ausnahmen von der Regel ?

Die Kosten für eine Leerfahrt können unter Umständen entfallen, wenn der Abschleppdienst nicht für ein bestimmtes Auto gerufen wurde, sondern generell einige falsch geparkte Autos abschleppen soll. In diesem Fall kann der Abschleppunternehmer die Leerfahrt durch das Abschleppen eines anderen Falschparkers kompensieren. Eine Rechnung für eine Leerfahrt ist dann nicht erlaubt, weil das im Sinne der deutschen Gesetzgebung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittel verstoßen würde.